AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gassiservice

Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Gassi-Service der Firma „Pfotenglück“ (Lisa-Marie Komorowski) und dem Auftraggeber:

Vertragspartner:
Der Vertrag kommt zwischen der Firma „Pfotenglück“ (Lisa-Marie Komorowski), im Folgenden „Gassiservice“ und dem Besitzer des Hundes, im Folgenden „Hundehalter“ oder „Auftraggeber“ zustande.

Voraussetzungen für die Teilnahme: 
1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Parasiten und Krankheiten ist. Außerdem versichert der Hundehalter, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Der Impfausweis des Hundes ist auf Nachfrage vorzuzeigen.
2. Der Hundehalter versichert, dass er im Falle einer ansteckenden Erkrankung seines Hundes den Gassiservice sofort darüber in Kenntnis setzt. 
3. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegt, welche die Fremdbetreuung beinhaltet. Die Versicherungsunterlagen sind auf Nachfrage vorzuzeigen. Bei Vertragsabschluss muss die Versicherungsnummer sowie der Versicherungsname hinterlegt werden. 
4. Läufige Hündinnen werden nicht in einer Gruppe mitgenommen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises oder auf Ersatztermine. 
5. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und dem Gassiservice mitgeteilt werden, so übernimmt der Gassiservice für die Folgen eines ungewollten Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Der Gassiservice wird vom Hundehalter über das vorhandene (Grund-)Gehorsam informiert. 
7. Der Hundehalter versichert, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist. Kommt es durch eine verschwiegene Aggression zu einer Beschädigung an dem Gassiservice so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigungen an dem Gassigänger, für Verdienstausfälle und für alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung entstehen. 
8. Es werden keine Hunde mit den folgenden Erziehungshilfen betreut: Stromhalsband, Endloswürgehalsband oder Stachelhalsband. 
9. Sofern der Hund an einer Schleppleine geführt werden soll, ist ein gut sitzendes Brustgeschirr Voraussetzung dafür. Es wird keine Schleppleine an dem Halsband des Hundes befestigt. Die Schleppleine muss vom Hundehalter gestellt werden. 
10. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, dem Gassiservice eine ausreichende Sicherung (Halsband, Geschirr, Leine, Maulkorb) des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält der Gassiservice sich das Recht vor, den Hund nicht auszuführen.
11. Der Gassiservice behält sich das Recht vor seine eigenen Halsbänder, Geschirre und Leinen für die Betreuung zu verwenden. Hält der Gassiservice es für nötig zum eigenen oder zum Fremdschutz dem Hund einen Maulkorb anzulegen, so kann dies ohne Rücksprache mit dem Hundehalter stattfinden. 

Leistungserbringung:  
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen aus dem Gassiservice Vertrag.
2. Der zu betreuende Hund wird an dem vom Hundehalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht. 
3. Der Gassiservice verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten.
4. Der Gassiservice umfasst folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter, Anleinen und/ oder Anziehen des Hundes, Ableinen des Hundes, ggf. Transport des Hundes, ein lockerer Spaziergang zum lösen und erkunden der Umwelt, ggf. Beschäftigung des Hundes im Haus oder Garten, ggf. Abtrocknen des Hundes. Die dazu nötigen Utensilien werden dem Gassiservice vom Hundehalter gestellt.
5. Folgende Leistungen sind im Gassiservice nicht enthalten: Erziehungseinheiten des Hundes und zusätzliche Schulung des Hundehalters. Sofern der Hundehalter Trainingsbedarf hat, kann ein Einzeltraining oder ggf. Gruppentraining unter zusätzlicher Vergütung gebucht werden. 
6. Die gebuchte Gassi-Zeit beginnt ab dem Moment, wo der Gassiservice die Haustür aufschließt und endet in dem Moment, wo der Gassiservice die Haustür wieder schließt. 
7. Der Gassiservice erfragt beim Kennenlerngespräch eine Zeitspanne, in der er den Hund für den Spaziergang abholen kann. Es besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf eine feste Uhrzeit, da diese aufgrund von Ausfällen oder Notfällen variieren kann. 
8. Im Preis enthalten ist lediglich das lockere und langsame Ausführen zu Fuß. Auslastungen, wie Fahrradfahren, Joggen, Kopfauslastung etc. sind ausgeschlossen. 
9. Der Hundehalter hat erst Anspruch auf eine verbindliche Zusage, sobald der Gassiservice-Vertrag unterschrieben vorliegt. Vorherige Nachfragen und Absprachen sind bis dahin unverbindlich. Es werden keine Termine reserviert oder blockiert. 
10. Platzreservierungen können seitens des Gassiservice nicht garantiert werden. Dies bezieht sich auf Gassi-Service Abos sowie auf Gassi-Service Einzelbuchungen. Wenn der Hundehalter eine Reservierung vornehmen möchte, so sofort ist eine Reservierungsgebühr zzgl. zum Gassi-Preis fällig. Die Reservierungsgebühr wird nur zurückerstattet, wenn die Reservierung durch den Gassiservice storniert werden muss. Eine Stornierung durch den Gassiservice kann bis zu 14 Tage vor der Betreuung stattfinden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den zu reservierenden Tagen sowie nach der Dauer der Betreuung. Diese Preise können der aktuellen Preisliste für Einzelbuchungen entnommen werden. 

Zahlungsbedingungen/Preiserhöhungen,Kündigung & Widerrufs-Frist:
1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Leistungsbeschreibung genannten Preise.
2. Sollten die Preise erhöht oder geändert werden, werden Sie mindestens vier Wochen im Voraus darüber informiert. 
3. Preiserhöhungen beziehen sich auch auf die laufenden Verträge.
4. Das Entgelt der Leistungserbringung wird vom Hundehalter im Voraus geleistet oder sofort nach Rechnungsstellung. Das Entgelt ist zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Ist spätestens am Abend des 1. des Monats das Geld nicht auf dem Firmenkonto eingegangen, so findet am Folgetag keine Betreuung statt. Die Betreuung wird erst wieder aufgenommen, sobald das Geld auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung der nicht betreuten Tage. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Geldeingang rechtzeitig verbucht wird. Eine Information über das Ausbleiben der Betreuung durch den Gassiservice erfolgt nicht. 
5. Das Monatsabo ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und anderweitigen Ausfällen vom Gassiservice oder dem Hundehalter gezahlt werden muss. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung oder Anspruch auf Ersatz der nicht genutzten Abo-Tage. Das Monatsabo beinhaltet 30 Urlaubstage des Gassiservice pro Jahr sowie 20 Krankheitstage und anderweitige Ausfalltage des Gassiservice. Für diese Tage findet keine Rückerstattung statt und es werden keine Ersatztermine gestellt. Das gleiche gilt ebenfalls für den Urlaub und jegliche Ausfälle des Hundehalters. Der Jahresurlaub für das folgende Jahr wird jeweils im Dezember des Vorjahres dem Hundehalter für seine Planung mitgeteilt. Eventuelle Änderungen sind möglich und werden dem Hundehalter vier Wochen im Voraus mitgeteilt.
6. Absagen/Ausfälle seitens des Gassiservice berechtigen den Hundehalter nicht dazu, den Preis des Abos zu mindern.
7. Für Kündigungen von Abonnements gilt eine Frist von 12 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung ist in Textform an die Adresse vom Gassiservice Pfotenglück zu schicken. Eine Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. 
8. Das Abonnement läuft – auch nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von sechs Monaten – weiter, sofern nicht termingerecht gekündigt wird. 
9. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
10. Widerrufs-Frist: Der Hundehalter hat das Recht, seinen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an die Adresse vom Gassiservice Pfotenglück zu schicken.
11. Der Gassiservice ist umsatzsteuerpflichtig. Daher werden auf den Rechnungen die 19% MwSt. zzgl. ausgewiesen.

Sonderkündigungsrecht:
1. Im Falle eines tragischen Vorfalls, zum Beispiel in Form von einem Beißunfall, behält sich der Gassiservice das Recht vor, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 
2. Sofern es zum Tod des Hundes kommt, ist der Hundehalter dazu berechtigt, das Monatsabo fristlos zu kündigen. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet dem Gassiservice eine Bestätigung über das Ableben des Hundes vorzulegen. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 
3. Ein Umzug des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts. 
4. Eine Änderung der finanziellen Situation des Auftraggebers (z.B. Jobverlust, Kurzarbeit, Krankengeld etc.) berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
5. Die Abgabe/Verkauf des Hundes berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
6. Krankheit des Hundes und des Hundehalters berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
7. Sollte der Gassiservice feststellen, dass eine problemfreie Betreuung des Hundes nicht möglich ist, behält er sich das Recht vor die Betreuung fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

Pandemie:
1. Die Dienstleistung „Dogwalker/mobiler Gassiservice/mobile Hundebetreuung“ wird im Kreis Recklinghausen als systemrelevant anerkannt, sodass diese Dienstleistung im Falle von Kontaktsperren oder Quarantäne seitens der Hundehalter weiter ausgeführt werden kann. 

Witterung: 
1. Der Gassiservice findet grundsätzlich bei jeder Wetterlage statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder abgesagt.
2. Bei folgenden Witterungsbedingungen behält sich der Gassiservice das Recht vor, die Termine zu verkürzen oder komplett abzusagen: vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze & Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel. 
3. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Gassiservice Preises oder auf Ersatztage für die ausgefallenen Termine. Diese Eventualitäten sind in den Abo-Preisen mit einkalkuliert und fallen unter anderweitige Ausfalltage.
4. Der Hundehalter wird so früh wie möglich über die Verkürzung oder die Absage des Termins/der Termine in Kenntnis gesetzt.

Haftungsausschluss:
1. Während der Betreuungszeit durch den Gassiservice bleibt der Eigentümer Tierhalter des Hundes im Sinne §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
2. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Aussage bezieht sich auf alle folgenden Haftungsausschlüsse: 
3. Für Schäden, die der Hund bei anderen Hunden oder Menschen anrichtet, haftet allein der Hundehalter. 
4. Richtet der Hund beim Gassiservice Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Kleidung, Leinen etc.) so haftet hierfür der Hundehalter.
5. Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er beim Gassiservice anrichtet, in voller Höhe aufkommt. Sollte der zu betreuende Hund den Gassiservice so ernsthaft verletzen, dass der Gassiservice Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf. 
6. Der Gassiservice haftet nicht für Spielzeug, Halsbänder, Geschirre, Leinen oder anderweitige Führungshilfen (Maulkorb, Führhalfter etc.). 
7. Der Hundehalter versichert dem Gassiservice, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist.
8. Für Schäden und Krankheiten, die der Hund während der vereinbarten Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Gassiservice keine Haftung.
9. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen oder sogar das Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter.

Freilauf/Auslauf ohne Leine:
1. Für den Freilauf/Auslauf ohne Leine ist ein gewisses Grundgehorsam Voraussetzung. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Beim Freilauf/Auslauf ohne Leine in den erlaubten Gebieten erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. 
3. Freilauf/Auslauf ohne Leine findet nur nach persönlicher Vereinbarung statt. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
4. Sofern ein Freilauf/Auslauf ohne Leine von dem Hundehalter gewünscht ist, muss dies schriftlich als Sondervereinbarung festgehalten werden.

Arbeitszeit: 
1. Der Gassiservice arbeitet von montags bis donnerstags. Die Betreuung freitags, samstags, sonntags und feiertags findet nur nach Absprache statt. 
2. Für die Betreuung sonntags und feiertags wird ein Zuschlag von 50% auf den Gassi-Preis berechnet.
3. Nachts, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr, wird ein Zuschlag von 100% auf den Gassi-Preis berechnet. 

Versicherungen: 
1. Der Gassiservice versichert, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.
2. Der Gassiservice versichert, dass er über eine Schlüsselversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.

Mitarbeiter/Ersatz:
1. Der Gassiservice behält sich das Recht vor, qualifizierte Mitarbeiter/einen qualifizierten Ersatz aus organisatorischen Gründen für die Ausführung der Dienstleistung einzusetzen.
2. Wenn der Hundehalter die Betreuung durch eine Ersatzperson ablehnt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Termins. 
3. Der Gassiservice versichert, dass seine Mitarbeiter/Ersatzpersonen ebenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind. 

Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice:
1. Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn eine Notfall Situation eintritt (ein Hund muss beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn z.B. ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auftritt (der Gassiservice steht beispielsweise im Stau). In diesen Fällen werden die Absagen und Verspätungen nachgeholt oder es wird ein qualifizierter Ersatz vom Gassiservice gestellt. Verspätungen durch den Gassiservice werden, wenn möglich, sofort nachgeholt. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Hundehalter hat vier Wochen Zeit diesen Ersatztermin mit dem Gassiservice abzusprechen. Nach der Frist von vier Wochen besteht kein Anspruch mehr auf Ersatzleistung.
2. Die Absagen/Verspätungen beziehen sich nicht auf Ausfalltage, z.B. bedingt durch die Witterung (s.o.) oder auf Krankheitstage des Gassiservice. Diese Eventualitäten sind in dem Monatsabo berücksichtigt. In diesen Fällen besteht weder ein Recht auf eine Erstattung des Gassiservice-Preises noch auf Ersatztermine. 
3. Eine Vertretung aufgrund von Urlaub oder Krankheit des Gassiservice findet nicht statt. Diese Ausfälle sind in den Abo-Preisen enthalten. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, sich selbst um eine anderweitige Betreuung zu kümmern. 
4. Im Falle einer Absage/Verspätung des Gassiservice wird der Hundehalter so früh wie möglich darüber informiert.

Absagen/Verspätungen durch den Hundehalter:
1. Verspätungen des Hundehalters zu den vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit. Sollte es dem Gassiservice durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Recht auf eine Erstattung oder auf einen Ersatztermin.
2. Krankheiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, da der Hund trotzdem am Gassiservice teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Hund wegen Urlaub des Hundehalters den Gassiservice nicht in Anspruch nimmt. Fehl-/Ausfalltage seitens des Hundehalters werden weder erstattet/gutgeschrieben, noch ersetzt.
3. Erkrankungen des Hundes, die dazu führen, dass er nicht am Gassiservice teilnehmen kann, berechtigen weder zu einer Erstattung des Gassiservice Preises noch zur Vereinbarung von Ersatzterminen. 

Tierarztbesuche:
1. Wenn der Gassiservice eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, lebensbedrohlicher Zustand des Hundes etc.), so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt. 
2. In Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht.
3. Bei eventuellen anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Hundehalter geführt. 
4. Die entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Terminausfälle, Behandlungskosten, Medikamente etc.) werden allein durch den Hundehalter getragen.

Individuelle Sonderleistungen & Wünsche:
1. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche (z.B. Futtergabe, Medikamentengabe, Tierarztbesuch etc.) werden nach Aufwand berechnet. Die Kosten setzen sich nach zeitlichem Aufwand und den Fahrtkosten, sowie eventuellen Behandlungskosten zusammen. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehalter definiert.

Bild- & Videomaterial:
1. Der Gassiservice behält sich das Recht vor, während der Betreuungszeit Videomitschnitte und/oder Fotos anzufertigen. 
2. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung durch den Gassiservice einverstanden. Mögliche Plattformen/Medien können sein: Webseite, WhatsApp, Social-Media Kanäle, Unterlagen vom Gassiservice/Training, E-Mail etc.
3. Es ist dem Hundehalter nicht gestattet, ohne Einwilligung vom Gassiservice und der anderen Hundehalter (sofern noch weitere Hunde auf den Videos & Fotos zu sehen sind) die Fotos und Videos zu veröffentlichen und zu nutzen. 
4. Der Hundehalter darf die Fotos/Videos ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

Copyright:
1. Unterlagen, die vom Gassiservice im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Hundehalters ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gassiservice zulässig.

Salvatorische Klausel:
1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. 

Schlussbestimmung: 
1. Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von Lisa-Marie Komorowski, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 
2. Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Abo-Preises. 



Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Training

Die Leistungen der Hundeschule "Pfotenglück" erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen. Die Leistungen von der Hundeschule Pfotenglück beziehen sich auf folgendes: Einzeltraining, Gruppenkurse, Seminare und Workshops. 

Hundeschulinhaberin ist:
Lisa-Marie Komorowski, Drosselweg 10, 45739 Oer-Erkenschwick, Deutschland

1. Für das Training kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden. Der individuelle Erfolg ist abhängig vom Teilnehmer, seiner aktiven Mitarbeit und dessen Hund.

2. Eine Anmeldung zu einem Training ist ein verbindlicher Vertragsabschluss. Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald ein Termin vereinbart wurde. Die Absagefrist für Einzeltrainings liegt bei 24 Stunden. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der komplette Betrag für das ursprünglich vereinbarte Training fällig. Die Buchung für Termine kann mündlich, schriftlich (E-Mail, Facebook, WhatsApp, Instagram) oder telefonisch stattfinden. 
2a. Eine Anmeldung zu einem Kurs/Seminar oder Workshop ist verbindlich. Tritt der Teilnehmer von der Anmeldung zurück, so ist die Kursgebühr trotzdem in voller Höhe zu entrichten. Außer er kann der Hundeschule "Pfotenglück" einen Ersatzteilnehmer beschaffen. Die Fristen für die Absage eines Kurses sind folgende:
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn: 100% Erstattung der Kosten
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50% Erstattung der Kosten
Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn: 25% Erstattung der Kosten
Bei Rücktritt bis weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: Keine Erstattung der Kosten, der Teilnehmer hat die volle Gebühr zu zahlen
2b. Einzelstunden sind direkt im Anschluss einer Stunde in bar oder mit EC Karte zu zahlen.

3. Rechnungen sind nach Rechnungsstellung direkt in bar oder auf das Konto von "Pfotenglück" zu zahlen. 

4. Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt die jeweils gültige Preisliste. Die aktuelle Preisliste kann auf der Internetseite eingesehen werden.

5. "Pfotenglück" behält sich Preiserhöhungen ausdrücklich vor. Preiserhöhungen beziehen sich auch auf laufende Geschäftsbeziehungen. Bereits gebuchte Seminare/Workshops/Termine sind von Preiserhöhungen nicht betroffen.

6. Jeder Hundehalter verfügt über eine gültige Haftpflichtversicherung und über einen vollständigen Impfschutz für seinen Hund. Beides ist auf Nachfrage vorzuzeigen.

7. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gegen folgende Krankheiten geimpft ist: Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut und Zwingerhusten.

8. Kranke Hunde und läufige Hündinnen können, außer im Einzeltraining oder nach Absprache, im Gruppentraining ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss berechtigt nicht auf Ersatz der versäumten Stunden und auch nicht zur Verminderung der Kursgebühr.
8a. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund oder eine läufige Hündin ohne Zustimmung von der Trainerin zum Gruppentraining mitbringen, wird für mögliche Folgen keine Haftung übernommen.

9. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule "Pfotenglück“ über aktuelle Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, vermehrte Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.

10. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainerin (Lisa-Marie Komorowski) zu folgen. Tut der Hundehalter dies nicht und entsteht hierdurch eine Gefahr für Mensch und Tier oder wird hierdurch das Training gestört oder tierschutzwidrig gehandelt, ist die Hundeschule "Pfotenglück" dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne eine Kündigungsfrist zu kündigen. Die übrigen Trainingsgebühren werden nicht erstattet. 

11. Die Hundeschule "Pfotenglück" behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde aus wichtigen Gründen von Trainingsstunden auszuschließen. Wichtige Gründe sind: Gebrauch von Stachelhalsbändern, Teletac-Halsbändern (Strom Halsbänder), Endloswürgehalsbändern, das zufügen von Schmerzen beim Tier, Überforderung des Hundes, starke körperliche Beeinträchtigung des Hundes. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Trainingspreises oder der Kursgebühr.
11a. Die Anwendung von den oben aufgeführten Erziehungshilfe verstößt gegen das Tierschutzgesetz und wird sofort durch die Hundeschule "Pfotenglück" zur Anzeige gebracht. 
11b. Sollten Hunde nach Auffassung und Einschätzung der Trainer eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen, so wird die Hundeschule "Pfotenglück" ein Empfehlungsschreiben an den Trainingskunden und in Kopie an das jeweilig zuständige Veterinäramt sowie Ordnungsamt übermitteln. 
11c. Kommt der Hundehalter der Empfehlung der Trainer, den Hund einer tierärztlichen Untersuchung zu unterziehen, nicht nach, so ist die Hundeschule "Pfotenglück" berechtigt den Hund vom Gruppenkurs auszuschließen. Die Frist für die tierärztliche Untersuchung liegt bei 2 Wochen.

12. Grundsätzlich findet das Training bei jedem Wetter statt. Die Firma "Pfotenglück" behält sich jedoch vor, das Training aus eigenem Ermessen abzubrechen oder nicht anzutreten. Zum Beispiel bei: starkem Gewitter, starkes Glatteis, Blitzeis, starker Sturm, übermäßige Hitze.
12a. Die Trainerin behält sich vor, aufgrund von eigenen Erkrankungen oder sonstigen privaten Hinderungsgründen das Training kurzfristig abzusagen oder zu ändern. Der Kunde wird darüber sofort informiert.
12b. Ausgefallene Trainingsstunden seitens der Hundeschule werden nachgeholt. Die Ersatztermine können auf jeden Tag der Woche fallen, unabhängig von den ursprünglichen Kursterminen. Nimmt der Hundehalter den Ersatztermin nicht in Anspruch, so entfällt jeglicher Anspruch auf Erstattung oder Ersatz des Termins. Dies berechtigt ebenfalls nicht zur Minderung der Kursgebühr, der Termin ist dann verfallen.

13. Wenn der Hundehalter sich zu einer Trainingsstunde verspätet, geht dies zu dessen Lasten und berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung und auch nicht zur Verlängerung des Termins. 

14. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden. Spätere Absagen werden in voller Höhe berechnet und in Rechnung gestellt. Die Absagefrist für offene Trainingsgruppen liegt bei 24 Stunden vor Kursbeginn. Wird später abgesagt, so ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig.

15. Die Haftung von der Hundeschule "Pfotenglück" ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
15a. Die Hundeschule "Pfotenglück" übernimmt keine Haftung für Sach-/ Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendungen der gezeigten Trainingsübungen entstehen sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
15b. Sobald der Hundehalter auf Veranlassung der Trainerin handelt und entsprechend ausführt, haftet hierfür allein der Hundehalter. 
15c. Die Einhaltung der Leinenpflicht in den von den Städten ausgewiesenen Gebieten obliegt dem Teilnehmer selbst. 
15d. Begleitpersonen sind vom Teilnehmer vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln sowie diese AGB zu informieren. 

16. Unterlagen und Handouts, die von "Pfotenglück" im Zusammenhang mit dem Training an den Kunden ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

17. Manchmal werden im Laufe des Trainings Fotos von den Kunden und ihren Hunden gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dies schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind die Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben (z.B. Veröffentlichung auf der Webseite oder auf den Social-Media Kanälen).

18. Vom Kunden an die Hundeschule "Pfotenglück" weitergegebene persönliche Daten (E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Name etc.) werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet.

19. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

20. Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von Lisa-Marie Komorowski, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Betreuung von Katzen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen "Pfotenglück" und dem Auftraggeber:
1. Der Tierhalter versichert, dass seine Katze frei von ansteckenden Parasiten und Krankheiten ist.

2. Während der Betreuungszeit durch "Pfotenglück" bleibt der Tierhalter Eigentümer der Katze im Sinne §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

3. Für Schäden und Krankheiten, die die Katze während der vereinbarten Zeit bei "Pfotenglück" erleiden könnte, übernimmt  "Pfotenglück" keine Haftung. Die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Die Firma "Pfotenglück" bestätigt, dass sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung und über eine Schlüsselversicherung verfügt.

5. "Pfotenglück" verpflichtet sich, die Katze art- und verhaltensgerecht zu betreuen, im Notfall zu transportieren und das Tierschutzgesetz zu beachten.

6. Wenn "Pfotenglück" eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält, so willigt der Auftraggeber bereits jetzt ein, dass die Katze im Auftrage des Tierhalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt. In lebensbedrohlichen Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht. Bei eventuellen anderen Verletzungen der Katze wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Auftraggeber gehalten. Die hierdurch entstehenden Kosten werden allein durch den Auftraggeber getragen.

7. "Pfotenglück" behält sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen/nicht anzutreten (z.B. bei starkem Glatteis, Blitzeis, starkem Sturm etc.). Die Betreuung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt. Die Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu entrichten, entfällt in diesen Fällen nur dann, wenn "Pfotenglück" seine Arbeit noch nicht angetreten hat.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung für die Leistung nach Rechnungsstellung sofort auf das Konto von "Pfotenglück" zu überweisen.
8a. Die Beauftragung von "Pfotenglück" ist verbindlich. Vereinbarte Termine für Katzen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine werden voll berechnet. Rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Beauftragungen werden dem Kunden nicht berechnet.

9. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche (z.B. Futtergabe, Medikamentengabe, Tierarztbesuch etc.) werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert.

10. Sollte die Firma beim Eintreffen Einbruchsspuren oder andere Veränderungen feststellen können, verpfichtet sich  "Pfotenglück" sofort die Polizei und zeitgleich den Auftraggeber zu kontaktieren. "Pfotenglück" wird bis zu dem Eintreffen der Polizei vor Ort bleiben.

11. "Pfotenglück" haftet nicht für Schäden, die zwischen den Besuchszeiten entstehen können. Die Haftung  wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

12. Im Falle einer Preiserhöhung werden die Kunden vier Wochen vorher darüber informiert.

13. Pfotenglück behält sich das Recht vor während der Betreuungszeit Fotos und/oder Videomitschnitte anzufertigen und diese gegebenenfalls zu veröffentlichen.

14. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. 

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